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Zuweiser
Herzschrittmacher und implantierte Defibrillatoren unterstützen den Herzrhythmus und müssen regelmäßig kontrolliert werden. In unserer kardiologischen Sprechstunde in Flensburg überprüfen wir die Funktion Ihres Herzschrittmachers, Defibrillators oder CRT-Systems und beurteilen, ob das Gerät zuverlässig arbeitet und passend eingestellt ist.
Eine Schrittmacherkontrolle dient dazu, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des implantierten Gerätes zu überprüfen. Dabei werden unter anderem Batteriestatus, Elektrodenfunktion, gespeicherte Herzrhythmusstörungen und die aktuellen Einstellungen kontrolliert. So können mögliche Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und die Therapie bei Bedarf angepasst werden.
Regelmäßige Kontrollen sind nach der Implantation und im weiteren Verlauf wichtig. Auch bei Beschwerden wie Schwindel, Herzstolpern, Luftnot, Leistungsminderung, Ohnmachtsneigung oder ungewohnten Herzrhythmusstörungen sollte eine Kontrolle erfolgen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin nach Möglichkeit Ihren Schrittmacherausweis oder Defibrillatorausweis mit.
Die Kontrolle erfolgt von außen über ein spezielles Programmiergerät. Eine Operation oder Punktion ist dafür nicht erforderlich. Das Gerät wird über die Haut ausgelesen. Dabei prüfen wir die technischen Werte, gespeicherte Ereignisse und die Einstellungen Ihres Herzschrittmachers oder Defibrillators. Die Untersuchung ist in der Regel schmerzfrei und dauert meist nur wenige Minuten.
Nach der Kontrolle besprechen wir mit Ihnen die wichtigsten Ergebnisse. Falls notwendig, können Einstellungen angepasst oder weitere kardiologische Untersuchungen veranlasst werden. Bei nachlassender Batterieleistung planen wir rechtzeitig die weiteren Schritte.
Lene WulffFachärztin für Kardiologie und Angiologie
Wir führen Kontrollen von Herzschrittmachern, Defibrillatoren und CRT-Systemen der Firmen Biotronik und Medtronic durch. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren Schrittmacher- oder Defibrillatorausweis mit, damit wir den Gerätetyp vorab eindeutig zuordnen können.
Die Kontrollabstände hängen vom Gerätetyp, der Grunderkrankung und dem bisherigen Verlauf ab. In vielen Fällen erfolgen Kontrollen in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel halbjährlich oder jährlich. Bei Defibrillatoren oder besonderen Befunden können engere Kontrollen sinnvoll sein.
Nein. Für eine normale Schrittmacher- oder Defibrillatorkontrolle müssen Sie in der Regel nicht nüchtern sein.
Bitte bringen Sie Ihren Schrittmacher- oder Defibrillatorausweis, eine aktuelle Medikamentenliste und relevante Vorbefunde mit.
Ja. Wir führen neben Herzschrittmacherkontrollen auch Kontrollen von implantierten Defibrillatoren und CRT-Systemen durch.
Zum 1. Mai 2026 verstärkt Lene Wulff als Fachärztin für Kardiologie und Angiologie unser Ärzteteam. Mit ihrem Eintritt bauen wir unsere Versorgung im Bereich der Herz- und Gefäßmedizin weiter aus.
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Neue Informationen zur KardiologieZum 1. Mai 2026 erweitern wir unser kardiologisches Angebot. Künftig stehen kardiologische Leistungen auch gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Auch Ihre Schrittmacherkontrollen können Sie dann bei uns durchführen lassen.
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